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Zur Umsetzung des neuen Versorgungsausgleichsrechts hatten am 4.11.2009 insgesamt
38 Lebensversicherer, die mehr als 80% der Kapitalanlagen der deutschen Lebensversicherungsbranche abdecken, die Versorgungsausgleichskasse gegründet. Am 24.3.2010 hat die BaFin grünes Licht für den Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse gegeben. Die Zustimmung der Ministerien wurde am 1. April 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trat § 15 Absatz 5 Satz 2 Versorgungsausgleichsgesetz in Kraft. Die neu gegründete Versorgungsausgleichskasse steht nun als Auffang-Zielversorgungsträger für die externe Teilung von betrieblichen Anrechten bereit.

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